Kindesmisshandlung: Zwangsuntersuchungen nutzen wenig

18.12.2006: Bremer Senat auf falschem Weg

Das Land Bremen hat sich im Bundesrat für verpflichtende Untersuchungen zur Früherkennung bei Kindern ausgesprochen. Aus Sicht der Psychotherapeutenkammer Bremen hat die Bremer Gesundheits- und Sozialsenatorin Frau Rosenkötter damit einen falschen Weg beschritten. Nach dem "Fall Kevin" soll offenbar Handlungsfähigkeit bewiesen werden. Der Ruf nach Zwangsmaßnahmen und Sanktionen, der in Bremen markig von Innensenator Herrn Röwekamp unterstützt wird, gaukelt lediglich mehr Sicherheit vor. Denn der kleine Kevin musste nicht sterben, weil es an kinderärztlichen Warnungen mangelte, sondern er starb, weil bestehende Hilfesysteme sich als unzureichend erwiesen. Bisher nutzen nämlich Eltern in Deutschland freiwilligen die kinderärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (U1 bis U9) ausgesprochen gut. Nahmen im 1. Jahr immerhin 100 % teil, so liegt die Teilnahme im 5. Jahr noch bei 79 %. "Mehr ist kaum möglich. Deutschland erzielt auch im europäischen Vergleich Höchstwerte", so Karl Heinz Schrömgens, Präsident der bremischen Psychotherapeutenkammer, anlässlich der Entscheidung des Bundesrates vom 15.12.06. Strengere Kontrollen der Eltern, wie jetzt vom Bundesrat gefordert, werden die Beteiligung der Eltern kaum erhöhen, könnten aber bisherige Erfolge gefährden und das Vertrauen der Eltern verspielen. "Kinderärzte werden dadurch zu einer Erziehungspolizei, der viele Eltern mit Misstrauen und Abwehr begegnen werden", warnt Karl Heinz Schrömgens. Dagegen blieben für die Eltern, die ihre Kinder vernachlässigen oder misshandeln, selbst bei verpflichtenden Untersuchungen zeitliche Spielräume, ihre Kinder gesund zu präsentieren.

Österreich macht beispielsweise die Höhe seines "Kinderbetreuungsgeldes" von dem Nachweis abhängig, dass ärztliche Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch genommen werden. Trotzdem liegen die Teilnahmeraten in Österreich unter den deutschen Werten: In den Niederlanden dagegen sind "Beratungsbüros" in den Gemeinden damit beauftragt, Eltern in den ersten vier Jahren regelmäßig zu Gesundheitschecks einzuladen. Rund 96 Prozent der Eltern beteiligen sich dort im ersten Jahr an den Untersuchungen, bei den nachfolgenden sind es noch etwa 85 Prozent. "Statt mehr Druck auf die Eltern auszuüben, sollte der Gesetzgeber die Qualität der Früherkennungsuntersuchungen verbessern", fordert Karl Heinz Schrömgens. Die kinderärztlichen U1- bis U9-Untersuchungen erfassen bisher nicht den psychosozialen, emotionalen und kognitiven Entwicklungsstand eines Kindes, obwohl zuverlässige und praktikable Screening-Instrumente für hyperkinetische Störungen, Störungen des Sozialverhaltens und Entwicklungsstörungen verfügbar sind. Außerdem müssten Checklisten zur Diagnose von Misshandlung und Vernachlässigung Eingang in die Früherkennungsuntersuchungen finden.

Nach Auffassung der Psychotherapeutenkammer sind Jugendhilfe und öffentlicher Gesundheitsdienst gefordert, engmaschiger Kinder und ihre Eltern zu betreuen, wenn sie sich in Risikolagen befinden. Die Verlagerung der Verantwortung auf die Kinderärzte und die Übertragung der Kosten an die Krankenkassen, schont zwar die bremische Verwaltung und den bremischen Haushalt, bringen aber letztlich mehr Gefahren als Nutzen.

Zugehörige Dateien:
Pressemitteilung der Kammer zum Fall Kevin - Früherkennung von KindesmisshandlungDownload (15 kb)
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