Stellungnahme der Psychotherapeutenkammer Bremen zur "Initiative Honorargerechtigkeit"

27.01.2006: Kammer beklagt Gerechtigkeitslücke - Solidarisch mit "Initiative Honorargerechtigkeit"

Einer großen Gruppe von Psychotherapeuten verweigert die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bremen Gelder für erbrachte psychotherapeutische Leistungen. Betroffen sind ärztliche, psychologische und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in gleicher Weise. Was ist der Hintergrund?

Im Jahr 2000 hat das Bundessozialgericht den psychotherapeutischen Leistungserbringern ein Honorar zugesprochen, dass dieser Gruppe von Leistungserbringern eine dem Durchschnitt der anderen ärztlichen Leistungserbringer entsprechende Vergütung zusprach. Trotz eindeutiger Rechtslage rechneten die KVen bundesweit mit Unterstützung des Bewertungsausschusses - ein Organ der gemeinsamen Selbstverwaltung - die Honorare klein. Erst ein erneutes Urteil des Bundessozialgerichtes brachten Bewertungsausschuss und KVen zur Räson. Sie führten gezwungenermaßen eine Neuberechnung durch, die zu erheblichen Nachzahlungen für die betroffenen Psychotherapeuten führten.

Dies ist allerdings nur die halbe Wahrheit. Denn eine nicht unbeträchtliche Gruppe von Vertragsbehandlern schaut dabei in die Röhre. Diese hatten versäumt, regelmäßig jedes Quartal schriftlich Widerspruch gegen die Honorarbescheide der KV einzulegen, da sie auf die Rechtsförmigkeit des Handelns der KV als Körperschaft des öffentlichen Rechts vertrauten. Ihnen verweigert die KV aus diesem formalen Grund nun die Nachzahlung, obwohl sie genauso wie die anderen Kolleginnen und Kollegen ihre psychotherapeutischen Leistungen erbracht haben, für die ihnen deshalb auch das gleiche Honorar zusteht. Nach § 44 des SGB X kann die KV einen rechtswidrigen Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, für die Vergangenheit zurücknehmen. Wenn sie zu ihrer moralischen Verpflichtung steht, ein angemessenes Honorar für erbrachte Leistungen zu zahlen, muss sie allen psychotherapeutischen Leistungserbringern die Nachzahlung gewähren. Übrigens: Die KVen in Baden-Württemberg, Nordrhein, Hamburg, Saarland u.a. haben die Nachvergütungen der Honorare an alle Leistungserbringer gezahlt. Dies geschah mit Blick auf die grundsätzliche Rechtswidrigkeit der seinerzeitigen Beschlüsse des Bewertungsausschusses, unabhängig von der Tatsache, ob Widerspruch für die jeweiligen Quartale eingelegt wurde oder nicht.

Die Psychotherapeutenkammer Bremen sicherte der "Initiative Honorargerechtigkeit", die diejenigen vertritt, denen unrechtmäßig Teile ihres Honorars verweigert werden, ihre Unterstützung zu. Die KVHB hat im Zeitraum der Jahre 2000 - 2004 trotz Kenntnis der Rechtssprechung des Bundessozialgerichtes rechtswidrige Honorarbescheide erlassen. Es ist aus unserer Sicht verwerflich, sich jetzt formal auf die Rechtsbeständigkeit dieser Bescheide zu berufen. Wir erwarten deshalb eine Korrektur dieses Verhaltens, um die leidigen Auseinandersetzungen über die rechtswidrigen Beschlüsse des Bewertungsausschusses und ihre Umsetzung in der Bremer KV endlich zu beenden. Dabei ist anzuerkennen, dass die KV HB recht zügig und korrekt die Nachzahlungen an diejenigen gezahlt hat, die Widerspruch eingelegt hatten. Anzuerkennen ist ebenfalls, dass die Bremer Krankenkassen beträchtliche Summen nachgeschossen haben, um diesen Nachzahlungen gerecht zu werden.

Zugehörige Dateien:
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