Resolution der Kammerversammlung

20.05.2003: Für eine qualitäts- und patientenorientierte psychotherapeutische Versorgung bei der bevorstehenden Reform des Gesundheitswesens

Das Psychotherapeutengesetz führte ab 1999 zu einer deutlichen Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung. Seitdem stehen mehr qualifizierte Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten für die psychische und psychosomatische Krankenbehandlung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung. Patienten können seitdem direkt Psychotherapeuten aufsuchen, ohne kostenintensive Irrwege durch das medizinische System durchlaufen zu müssen.

Die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Bremen hat auf ihrer Sitzung am 20. Mai 2003 angesichts der sich abzeichnenden Änderungsvorschläge ihrer Sorge Ausdruck verliehen, dass im Zuge des kommenden Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) wichtige Fortschritte in der psychotherapeutischen Versorgung rückgängig gemacht werden.

Die Psychotherapeutenkammer Bremen hält folgende Maßnahmen für unverzichtbar, um eine qualitätsgestützte psychotherapeutische Versorgung aufrecht zu erhalten und weiter auszubauen.

Erstzugangsrecht für Psychotherapie

Die seit Jahren zu verzeichnende Zunahme psychischer Störungen, die hohe Zahl an fehlversorgten Patienten in der medizinisch - ambulanten Versorgung, die hohe Schamschwelle vieler Menschen, bei psychischen Beschwerden über den Arzt Hilfe zu suchen, machen einen unmittelbaren Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung notwendig. Das seit 4 Jahren existierende Erstzugangsrecht des Patienten zum Psychotherapeuten muss erhalten bleiben. Die Zugangsschwelle darf nicht über ein Hausarztmodell oder somatisch orientierte Steuerungsformen erhöht werden. Praxisgebühren haben hier zu entfallen. Psychotherapie als Kassenleistung muss deshalb Teil der gesamtvertraglich geregelten Grundversorgung der Bevölkerung bleiben.

Psychotherapeutische Behandlungen - ein eigener Versorgungsbereich

Die Schaffung struktureller Bedingungen für die Behandlung psychischer und psychosomatischer Erkrankungen erfordert konsequente Orientierung an einem bio-psychosozialen Gesundheits- und Krankheitsverständnis. Die psychotherapeutische Versorgung darf deshalb nicht einem somatisch ausgerichteten fachärztlichen Denken untergeordnet werden. Die psychotherapeutische Versorgung muss daher einen eigenen Bereich neben der haus- und fachärztlichen Versorgung darstellen.

Qualitätswettbewerb darf nicht zu einer Einschränkung, sondern muss zu einem Ausbau der psychotherapeutischen Versorgung führen.

Der in den bisherigen Vorschlägen zur Reform des Gesundheitswesens diskutierte Qualitätswettbewerb ist so anzulegen, dass die hohe Qualität psychotherapeutischen Handelns in seinen unterschiedlichen Anwendungsformen gefördert wird. Wir verschließen uns nicht evidenzorientierten Überlegungen, wenn den Besonderheiten psychotherapeutischer Berufsausübung Rechnung getragen wird. Wettbewerb um die Kosten einer Leistung darf nicht zu Lasten einer ausreichenden und zweckmäßigen Leistungserbringung gehen.

Insbesondere ist die bisherige Bedarfsplanung zu korrigieren, da sie sich nicht am tatsächlichen Vorkommen behandlungsbedürftiger psychischer Störungen orientiert. Das führt zur Unterversorgung insbesondere bei Kindern und Jugendlichen und in ländlichen Gebieten. So ist in Bremerhaven und in Bremen - Nord die Versorgung unserer jungen Menschen nicht sichergestellt.

Gerechte Beteiligung der Psychotherapeuten im Rahmen der Kassenärztlichen Vereinigungen

Die Psychotherapeuten wurden 1999 in die Kassenärztlichen Vereinigungen integriert. Dieser Vorgang hat bisher keine zufriedenstellende Entwicklung genommen:

  • Psychotherapeuten sind nicht gleichberechtigt in den Selbstverwaltungsorganen vertreten. Ihr
  • Stimmenanteil ist unabhängig von ihrer Anzahl auf 10 Prozent beschränkt.
  • Es gibt trotz höchstrichterlicher Rechtssprechung keine angemessene Vergütung
  • psychotherapeutischer Leistungen. Entsprechende Urteile des Bundessozialgerichtes wurden von den Spitzen der Kassenärztlichen Vereinigungen weitgehend ignoriert.
  • Gegenüber den Fachärzten werden Psychotherapeuten in der Leistungsbewertung im Rahmen
  • des einheitlichen Bewertungsmaßstabes benachteiligt.

Wir fordern deshalb eine angemessene Beteiligung unserer Berufsgruppen in den Selbstverwaltungsorganen und ein eigenständiges Verhandlungsmandat der psychotherapeutischen Leistungserbringer.

Nutzung psychotherapeutischer Kompetenzen in Prävention und Rehabilitation

Im Psychotherapeutengesetz (§ 1, Abs. 3) wird die Psychotherapie auf den kurativen Bereich beschränkt. Dabei werden die Fachkompetenzen der Psychotherapeuten für den präventiven und rehabilitativen Bereich ausgeklammert. Diese werden jedoch für den Ausbau einer präventiven Orientierung dringend benötigt. Eine Novellierung dieser einschränkenden Bestimmungen im Rahmen des GMG ist deshalb erforderlich.

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