Vorschläge der PKHB zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz
19.06.2011: In einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung legte die PKHB im Konsens mit der BPtK konkrete Vorschläge vor, um die Versorgung psychisch kranker Menschen zu verbessern. Die Vorschläge stehen am Ende der Seite zum Download bereit.
Zentrales Ziel des Versorgungsstrukturgesetzes soll eine patientenorientierte und bedarfsgerechte ambulante Versorgung sein. Die Entfernungen zu den Praxen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten ebenso wie die Wartezeiten auf einen Behandlungstermin sollen zumutbar sein. Beide Ziele werden für die psychotherapeutische Versorgung aktuell verfehlt. Für psychisch kranke Menschen sind daher Verbesserungen dringend erforderlich. Das Versorgungsstrukturgesetz sollte Lösungen für Patienten anbieten, die monatelang auf eine ambulante Psychotherapie warten müssen mit der Folge, dass sich die psychischen Erkrankungen verschlimmern, erneut auftreten oder chronifizieren. Die Psychotherapeutenkammer Bremen (PKHB) schlägt eine prospektive, sektorenübergreifende und regional orientierte Bedarfsplanung vor.
• Die Bedarfsplanung sollte sich an der Häufigkeit von Krankheiten in der Bevölkerung orientieren und nicht mehr ausschließlich am Niederlassungs-verhalten von Ärzten und Psychotherapeuten oder der Veränderung der Altersstruktur. Bedarfsplanung braucht dafür eine angemessene empirische Basis. Um diese zu erreichen, werden die im Gesundheitssystem verfügbaren Leistungs- und Versicherungsdaten anonymisiert zusammengeführt und unter regionalem Bezug ausgewertet.
• Die Bedarfsplanung sollte auch qualitative Versorgungsziele berücksichtigen. Diese ergeben sich u. a. aus wissenschaftlichen Erkenntnissen, wie sie bei-spielsweise in Leitlinien festgehalten sind.
• Die Bedarfsplanung sollte sektorenübergreifende Aspekte berücksichtigen und auf einem transparenten und partizipativen Verfahren fußen. Daher werden auf Länderebene Arbeitsgemeinschaften gebildet, die mit der Vereinbarung und Operationalisierung von Versorgungszielen beauftragt sind. Der Gesetzgeber verpflichtet die Arbeitsgemeinschaften, Empfehlungen für die jeweils sektorspezifische Bedarfsplanung zu formulieren und ihre Entscheidungen in einem transparenten und partizipativen Verfahren zu treffen. Dazu sollen die Arbeitsgemeinschaften ihre Konzepte der Öffentlichkeit vorstellen und in einem strukturierten Verfahren Rückmeldungen einbeziehen.
• Um zu verhindern, dass durch das Versorgungsstrukturgesetz im Laufe der nächsten Jahre bundesweit ca. 30 Prozent der Praxissitze niedergelassener Psychothera-peuten abgebaut werden, wird für die Arztgruppe der Psychotherapeuten stichtagsbezogen zum Datum 31.12.2011 die Verhältniszahl neu berechnet.
• Die Regionalisierung der Honorare ist aus Sicht der Psychotherapie ein Rück-schritt. Sollte dennoch an der Regionalisierung der Honorarverteilung festgehalten werden, sollte im Entwurf eine Ergänzung erfolgen, die sicherstellt, dass die vorgesehene angemessene Vergütung pro Zeiteinheit im Bereich der Psychotherapie auch tatsächlich gewährleistet ist. Zur Mengenbegrenzung sollte es bei den derzeitigen bundeseinheitlichen zeitbezogenen Kapazitätsgrenzen bleiben.
• Erheblich zur Verbesserung der Versorgungssituation und zum Bürokratieab-bau kann eine Aufhebung der Befugniseinschränkung für Psychotherapeuten beitragen.
• Die Beteiligungsrechte der BPtK sollten im Gemeinsamen Bundesausschuss für die sektorenübergreifende Qualitätssicherung an die der Bundesärztekammer angeglichen werden.
In ihrer Stellungnahme schlägt die PKHB konkrete Formulierungen vor, wie der Referenten-entwurf ergänzt und geändert werden könnte, um diese Aspekte im Gesetzentwurf der Bundesregierung zu berücksichtigen.
