Fortbildung

Jahrgang: 2008
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24.09.2008 > Information für Mitglieder: Fortbildungszertifikat rechtzeitig beantragen! - Wir möchten Sie an die Verpflichtung nach § 95 d Abs. 2 SGB V erinnern, ihre Fortbildungsnachweise, z.B. In Form des Fortbildungszertifikates der Kammer an die Kassenärztliche Vereinigung vor dem 30. Juni 2009 anzureichen. (Nachrichten)