Reform der Psychotherapieausbildung

Der 16. Deutsche Psychotherapeutentag fasste am 08. Mai 2010 mit großer Mehrheit wegweisende Beschlüsse für eine künftige Neufassung der Ausbildung zum Psychotherapeuten. Die Positionen wurden insbesondere in zwei Anträgen niederglegt.

Für eine Novellierung des Psychotherapeutengesetzes

Der DPT beauftragt den Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer, sich für eine umfassende Novellierung des Psychotherapeutengesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen einzusetzen. Die Neufassung soll die folgenden Regelungen beinhalten. Diese sind inhaltlich miteinander verknüpft und nicht getrennt voneinander zu realisieren.

1. Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung sind einheitliche, in einem Hochschulstudium zu vermittelnde Kompetenzen, die das Niveau der gegenwärtigen Eingangsqualifikation nicht unterschreiten und grundlegende Kompetenzen für die Ausbildung in allen wissenschaftlich anerkannten Verfahren vermitteln und mit einem Master abgeschlossen werden.

2. Festzulegen sind im dazu erforderlichen Umfang:
 Kenntnisse und Kompetenzen aus den verschiedenen Grundlagenfächern der Psychologie und der (Sozial-)Pädagogik,

 Kenntnisse und Kompetenzen in Klinischer Psychologie,

 Grundlegende wissenschaftliche Methodenkompetenzen und

 Kenntnisse und Kompetenzen aus Fachdisziplinen, wie z. B. den Erziehungswissenschaften, Neurowissenschaften, Soziologie und anderen Humanwissenschaften.

3. Die Psychotherapieausbildung führt zu einer einheitlichen Approbation und befugt alle Absolventen berufsrechtlich zur Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.

4. Während der Psychotherapieausbildung erfolgt eine Grundqualifizierung für die Behandlung aller Altersgruppen und eine Schwerpunktsetzung mit vertiefter Qualifizierung, die zum Erwerb der Fachkunde für die Behandlung von entweder Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen führt.

5. Der derzeit in praktische Tätigkeit und praktische Ausbildung unterteilte Ausbildungsabschnitt ist grundlegend zu überarbeiten und einheitlich als praktische Ausbildung zu gestalten: curricularer Aufbau, Anleitung und Supervision und psychotherapeutische Behandlung in unterschiedlichen Settings (stationär, teilstationär und ambulant).

6. Der Teil der praktischen Ausbildung, der in psychiatrischen Kliniken oder vergleichbaren Einrichtungen absolviert wird, soll im gegenwärtigen Umfang (1.200 Stunden) beibehalten werden.

7. Für die Leistungen der Ausbildungsteilnehmer in der psychotherapeutischen Versorgung ist eine den vorliegenden akademischen Qualifikationen angemessene Vergütung gesetzlich vorzuschreiben.

8. Es ist sicherzustellen, dass Ausbildungsteilnehmer während ihrer Ausbildung unter Supervision oder Aufsicht auf eindeutiger rechtlicher Grundlage (nicht auf Grundlage der Heilpraktikererlaubnis) psychotherapeutisch behandeln dürfen.

Der DPT fordert den Vorstand der BPtK auf,
 sich auf Bundesebene für eine Reform in diesem Sinne einzusetzen,

 unter Beteiligung von Berufs- und Fachverbänden, Hochschulvertretern sowie Vertretern von Ausbildungsteilnehmern und Ausbildungsstätten die für ein Gesetzesvorhaben erforderlichen Details auszugestalten.

In einem weiteren Antrag spezifizierte der Deutsche Psychotherapeutentag die Anforderungen an die akademischen Zugangsvoraussetzungen auf Masterniveau zur Psychothrapieausbildung. Diesen Antrag können sie nachfolgend herunterladen.

Zugehörige Dateien:
Spezifizierte Zugangsvoraussetzungen zur Psychotherapieausbildung, Beschluss des 16. DPTDownload (35 kb)
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Nachrichten
  • Kammer initiativ zugunsten Psychotherapeuten in der Ausbildung09.12.2008 | In einem Schreiben an die fünf im Land Bremen ansässigen Bundestagsabgeordneten Völker Kröning, Uwe Beckmeyer (jeweils SPD), Bernd Neumann (CDU), Beck (Bündnis 90 - Die Grünen) und Axel Trost (Die Linke) wies die Kammer auf die weitgehend fehlende Vergütung von Psychotherapeuten in der Ausbildung während ihrer praktischen Tätigkeit in der Psychiatrie hin und forderte im Krankenhausfinanzierungsreformgesetz eine Regelung zur Refinanzierung von psychotherapeutischen Ausbildungskosten aufzunehmen. (Nachrichten) mehr »