Fort- und Weiterbildung: Wichtige Aufgabenstellung der Psychotherapeutenkammer Bremen
| Wichtige Info! Die Akkreditierungsstelle (GAZ) ist in der Zeit vom 01.07. - 21.07.2010 urlaubsbedingt nicht besetzt. |
Hier können Sie direkt Ihr Fortbildungskonto einsehen. Für den Zugang brauchen Sie Ihre Mitgliedsnummer und Ihr Passwort.
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Für den Bereich der Fort- und Weiterbildung ist in Bremen der gleichnamige Kammerausschuss zuständig.
Über Fortbildung findet die kontinuierliche Aktualisierung des in der Ausbildung angeeigneten Wissensstandes statt. Über Weiterbildung werden sich spezifische Kompetenzen angeeignet, die in der Ausbildung zum Psychotherapeuten nur ansatzweise oder gar nicht vermittelt wurden.
Psychotherapeuten sind zur kontinuierlichen Fortbildung verpflichtet. Dies ergibt sich aus Bestimmungen im Heilberufsgesetz des Landes Bremen. Zusätzlich zu dieser berufsrechtlichen Verpflichtung gelten für Vertragspsychotherapeuten und in Kliniken tätigen Psychotherapeuten gesonderte im Sozialgesetzbuch V getroffene Regelungen. In Satzung und Berufsordnung der PKHB werden diese Verpflichtungen ebenfalls unterstrichen. Die Fortbildung der Kammer ist geregelt in der Fortbildungsordnung der PKHB.
Wichtiger Hinweis:
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So bekommen Sie Ihre Fortbildungs-Zertifikat:1. Ihre Fortbildungsnachweise reichen Sie - Kopie - am besten kontinuierlich bei der Gemeinsamen Akkreditierungs- und Zertifizierungsstelle (GAZ) der PKN/PKHB ein, damit die GAZ Ihre Fortbildungsnachweise prüfen kann. Wenn Sie die erforderlichen 250 Fortbildungspunkte erreicht haben, können Sie Ihr Zertifikat anfordern. Dies beantragen Sie in einem formlosen Schreiben bei der GAZ und überweisen gleichzeitig die Gebühr in Höhe von 25 € auf das Konto der Konto derPsychotherapeutenkammer Niedersachsen Kto. 010 557 557 5, BLZ 300 606 01, Dt. Apotheker- und Ärztebank 2. Von der GAZ erhalten Sie dann das Fortbildungszertifikat und eine Kopie des Zertifikates 3. Diese Kopie reichen Sie bei der KV Bremen ein. Diesen Nachweis müssen Sie als Vertragspsychotherapeut alle 5 Jahre führen. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite. |
Für die Akkreditierung von Veranstaltungen
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Im Heilberufsgesetz des Landes Bremen ist das Recht festgelegt, dass die Psychotherapeutenkammer auf der Grundlage dieses Gesetzes ihre Weiterbildungsangelegenheiten selber regeln darf. Die Bestimmungen zur Weiterbildung sind niedergelegt in der Weiterbildungsordnung der PKHB.
