Kammervorstand
Vorstand der PKHB
Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dessen Stellvertreter und fünf weiteren Vorstandsmitgliedern. Ihm muss mindestens ein ausschließlich als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut tätiges Kammermitglied angehören. Dem Vorstand sollen außerdem ein Kammermitglied, das in Bremerhaven seinen Beruf ausübt, sowie ein Kammermitglied, das im Angestellten- oder Beamtenverhältnis tätig ist, angehören. Die Vorstandsmitglieder müssen Kammerangehörige sein.
Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt vier Jahre. Nach Ablauf der Amtszeit bleibt der Vorstand bis zur Wahl des neuen Vorstandes im Amt und führt die laufenden Geschäfte weiter.
