Forensische Sachverständige/Forensischer Sachverständiger als neue Tätigkeit für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Fortbildungscurriculum für den ankündigungsfähigen Titel für die Bereiche Strafrecht, Glaubhaftigkeit, Familienrecht/ KJHG, Sozialrecht/ Zivilrecht/ Verwaltungsrecht und Neuropsychologie ist etabliert
Wir haben gemeinsam mit anderen Psychotherapeutenkammern eine Fortbildungsrichtlinie für die Tätigkeit von "Forensischen Sachverständigen" entwickelt. Mit dieser Richtlinie wollen wir - aufbauend auf den hohen Standard der Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten und zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten - unseren Mitgliedern zusätzlich die Möglichkeit eröffnen, sich für die Erstellung forensischer Gutachten zu qualifizieren.
Die Tätigkeit des/der Forensischen Sachverständigen bietet den Mitgliedern unserer Kammer ein neues, interessantes Aufgabenfeld:
• Sie kann behandlerische Tätigkeiten in der Anstellung oder Praxis sinnvoll ergänzen,
• sie bietet Abwechslung zum klassischen Therapiesetting,
• sie ermöglicht Kolleginnen und Kollegen, die in Teilzeit angestellt oder niedergelassen arbeiten, einen finanziellen Ausgleich,
• erlaubt neu approbierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten den Einstieg in eine spannende Tätigkeit.
Die Fortbildungsrichtlinie im Wortlaut entnehmen Sie dem Anhang.