Kammervorstand
Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dessen Stellvertreter und drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Die Vorstandsmitglieder müssen Kammerangehörige sein.
Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt vier Jahre. Nach Ablauf der Amtszeit bleibt der Vorstand bis zur Wahl des neuen Vorstandes im Amt und führt die laufenden Geschäfte weiter.